Siedlungsabfall

Als Siedlungsabfall bezeichnet man Abfälle aus privaten Haushalten sowie hausmüllähnliche Abfälle aus Einrichtungen wie Arzt- und Rechtsanwaltspraxen, aber auch aus Gewerbe und Industrie. Weiterhin zählen auch Sperrmüll, Marktabfälle, Straßenkehricht, Bioabfälle sowie getrennt erfasste Wertstoffe wie Glas und Papier zum Siedlungsabfall.