Recyclingquote

Mit der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie ist die Berechnung von Recyclingquoten für Siedlungsabfälle künftig von einer Input- auf eine Outputbetrachtung umzustellen. Damit dürfen nur noch jene Anteile an Siedlungsabfällen in die Berechnung einfließen, die tatsächlich ein Recyclingverfahren durchlaufen. Dagegen müssen die Anteile des Abfalls aus der Recyclingquote herausgerechnet werden, die in diesem Verfahren aussortiert werden. Bis heute (Anfang 2022) fehlt es in Deutschland an der Umsetzung einer outputbasierten Betrachtungsweise gemäß AbfRR. Damit ist die Berechnung der Recyclingquote mangelhaft und führt zu deutlich überhöhten Recyclingquoten.