Recycling

Die EU definiert Recycling als jedes Verwertungsverfahren, in dem aus Abfallmaterialien neue Produkte, Materialien oder Stoffe zurückgewonnen werden, unabhängig ob für den ursprünglichen oder einen anderen Zweck. Werden Produktionsabfälle in der eigenen Anlage zurückgeführt, handelt es sich nicht um Recycling (oder den Einsatz von Recycling-Materialien), sondern um (die lt. Abfallhierarchie höherwertige) Wiederverwendung. Ausdrücklich nicht unter das Recycling fallen die Energierückgewinnung oder die Verfüllung von Abfällen oder Reststoffen.