Nebenprodukt

Nebenprodukte sind gemäß Abfallrahmenrichtlinie (AbfRR) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Stoffe oder Gegenstände definiert, die bei einem Herstellungsverfahren zusätzlich entstehen. Das KrWG definiert Voraussetzungen, damit diese Stoffe oder Gegenstände als Nebenprodukte und nicht als Abfall gelten. Aufgabe der Bundesregierung ist es, in Rechtsverordnungen diese Kriterien auszugestalten und damit für Hersteller praktisch anwendbar zu machen.