Ende der Abfalleigenschaft

Laut KrWG endet die Abfalleigenschaft von Stoffen, wenn sie ein Recycling oder ein anderes Verwertungsverfahren durchlaufen haben und die Anforderungen erfüllen, um wieder zu Wertstoffen zu werden, für die es einen Markt gibt. Es wird ein wichtiger Schritt sein, eindeutige Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft und die entsprechenden Bedingungen zu definieren, ab welchem Zeitpunkt bzw. ab welchem Punkt innerhalb der Wertschöpfungskette Abfälle wieder zu Wertstoffen werden. Denn es ist davon auszugehen, dass sich diese Definitionen auch auf die Kosten im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung auswirken werden.