Neuauflage des ersten Aktionsplans von 2015 und zugleich Kernstück des Europäischen Green Deals. Ziel ist die Ausweitung der Kreislaufwirtschaft, um „bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung zu entkoppeln und zugleich die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU zu sichern.“ Neben dem politischen Rahmen (europäische Abfallrahmenrichtlinie (AbfRR) und weitere gesetzliche Vorgaben) werden u.a. prioritäre Produktwertschöpfungsketten – darunter Textilien – sowie bereichsübergreifende und globale Maßnahmen formuliert.