Abfallverzeichnis/Abfallarten

Basierend auf der Europäischen Abfallverzeichnis-Verordnung klassifiziert das Abfallverzeichnis insgesamt 839 Abfallarten und gilt als europaweit gültige Nomenklatur für die Bezeichnung von Abfällen. Damit bildet es die Grundvoraussetzung einer einheitlichen Abfallgesetzgebung in der EU.