Abfallrahmenrichtlinie

Die neue Abfallrahmenrichtlinie der EU ist 2018 in Kraft getreten. Neben Mindestanforderungen für Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung und verschärften Vorschriften zur Abfallvermeidung und -erzeugung enthält sie aktualisierte Recyclingziele für kommunale Abfälle: Bis 2025 müssen mindestens 55 Prozent der kommunalen Abfälle recycelt werden. Dieses Ziel steigt bis 2035 schrittweise auf 65 Prozent. Die Mitgliedsstaaten sind u.a. verpflichtet, bis zum 1. Januar 2025 die Getrenntsammlung von Textilien einzurichten, die von Haushalten erzeugt werden. Obwohl die AbfRR von den Mitgliedsstaaten bis zum 05.07.2020 in nationales Recht umzusetzen war, mangelt es in der Novelle des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) an vielen Stellen immer noch an der nötigen Konkretisierung durch entsprechende Rechtsverordnungen und damit an Planungssicherheit für die beteiligten Akteure.