Abfallhierarchie

Fünfstufige Rangfolge, die bei der Behandlung von Abfällen zu beachten ist: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung (vgl. energetische Verwertung) und Beseitigung (z.B. Deponierung). Trotz der klaren Rangfolge sind bei der Auswahl der geeigneten Maßnahme neben dem Schutz von Mensch und Umwelt auch technische, wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die Abfallhierarchie ist in der Abfallrahmenrichtlinie und im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat in seinem Umweltgutachten 2020 eine Erweiterung um zwei weitere Stufen vorgeschlagen: „Verringerung der Stoffströme“ und „Produkte kreislaufwirtschaftsfähig gestalten“.