Abfalleigenschaft

Erklärtes Ziel der EU sind spezifische Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft verschiedener Abfallströme. Es geht darum, Hindernisse für die Nutzung von Wertstoffen abzubauen, die dann frei auf dem offenen Markt gehandelt werden können und zugleich Umweltschutz und wirtschaftlichen Nutzen zu verbinden. Sofern es eindeutige EoW-Kriterien für eine Abfallart gibt, kann der Abfallbesitzer selbst entscheiden, ob sich sein Abfall für die Weiterverarbeitung eignet und ob er ihn als Abfall oder als Produkt deklarieren möchte. Diese Wahlfreiheit eröffnet dringend benötigte neue Spielräume für den Umgang mit diesen Ressourcen. Festzuhalten ist aber auch, dass Stand heute (Anfang 2022) für recycelte Textilmaterialien keine relevante Nachfrage (pull demand) besteht, so dass eine der Grundvoraussetzungen für das Ende der Abfalleigenschaft bislang nicht erfüllt wird.