Abfall

Im Sinne der gesamtgesellschaftlichen Transformation zur „echten“ Kreislaufwirtschaft, in der Produkte so gestaltet sind, dass sie im Kreislauf geführt werden können, muss das Ziel sein, vom Abfallbegriff im herkömmlichen Sinne wegzukommen.  Auf dem Weg dorthin ist die Abgrenzung von Begrifflichkeiten für die Planungssicherheit im Umgang mit sogenannten „Abfällen“ wichtig. Derzeit gelten im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG, §3) „alle Stoffe oder Gegenstände [als Abfall], derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Hersteller, die ihre eigenen Produkte am End of Life freiwillig zurücknehmen wollen, um sie als Wertstoffe im Kreislauf zu führen, brauchen dafür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.